Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- BAYERN | RECHT
SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB X § 49; SGB IX § 102 Abs. 1 Nr. 4, § 113 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3, § 83 Abs. 3; KfzHV § 8 Abs. 2
Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
) - einstweiliger Rechtsschutz
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kostenübernahme einer Untersuchung der Eignung eines behinderten Menschen zur Führung eines Kfz; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezüglich einer Untersuchung der Fahreignung; Umfang des Leistungsanspruchs bezüglich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 15.12.2022 - S 6 SO 163/22
- LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22
Somit war sich der Ag seiner aufgrund des Regimes von § 14 SGB IX begründeten (vorläufigen) Pflicht zur Prüfung aller in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R - juris) bewusst und wollte dementsprechend umfassend (ablehnend) entscheiden. - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22
An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist. - BSG, 06.12.1983 - 11 RA 72/82
Keine Kostenübernahme für Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeitsüberwachung von …
Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22
Angesichts dieser gesetzlichen Regelung kann die ehedem getroffene Entscheidung des BSG (Urteil vom 06.12.1983 - 11 RA 72/82 - juris), dass eine Erstattung von Kosten für Eignungsuntersuchungen zur Überwachung der Fahrtüchtigkeit nach dem Erwerb eines Führerscheins keine Leistung zur Rehabilitation sei und dass der Versicherte für solche Kosten selbst aufzukommen habe, heute keine Geltung mehr beanspruchen.
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21
Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit …
Die Gewährung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2 SGB IX) richtet sich nach § 112 Abs. 1 SGB III i.V.m. den §§ 49 ff. SGB IX und beinhaltet gemäß § 49 Abs. 1 und 3 Nr. 1 SGB IX ebenso Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. einer betrieblichen Qualifizierung und umfassen gemäß § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX auch Leistungen der Kfz-Hilfe nach der KfzHV (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.01.2023 - L 8 SO 343/22 B ER -, Rn. 21, juris).